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Redaktions- und Prüfrichtlinie

Wie Inhalte entstehen, Quellen ausgewiesen und Lernmaterialien von Fachleistungen abgegrenzt werden.

Dies ist die anwendungsbezogene Wissensbibliothek des Unternehmens. Erstellungsmethoden und Aussagegrenzen werden offengelegt. Eine Begutachtung oder Zertifizierung wird nur bei dokumentiertem Verfahren genannt.

01

Nachvollziehbare Fachquellen

Wir verlinken auf die ursprünglichen Herausgeber von Standards und Leitlinien und nennen verfügbare Ausgaben, Jahre und Abrufdaten. Die anwendbare Ausgabe ist projektbezogen zu prüfen.

02

Klare Erstellung und Prüfung

Erstellende und fachlich Prüfende werden getrennt ausgewiesen. Eine Person oder ein fachliches Prüfdatum wird erst nach Durchführung und Dokumentation der Prüfung genannt.

03

Lehrbeispiele und tatsächliche Ergebnisse

Hypothetische Berechnungen sind als Lehrbeispiele gekennzeichnet und werden keinem Kundenprojekt zugeschrieben. Projektdaten werden nur mit geeigneter Erlaubnis veröffentlicht.

04

Verantwortungsvolle KI-Unterstützung

Werkzeuge unterstützen Entwurf, Strukturierung und Übersetzung. Ergebnisse benötigen fachliche Kontrolle; Prognosen sind nicht automatisch Messungen oder verifizierte Ergebnisse.

05

Dokumentierte Aktualisierungen und Korrekturen

Redaktionelle Änderungen und fachliche Prüfungen werden getrennt erfasst. Ein vorgeschlagenes Prüfdatum wird genannt. Fehlermeldungen sollten Titel und Belegquelle enthalten.

06

Grenzen von Leistung und Anerkennung

Die Lektüre oder Beratungsanfrage stellt kein Zertifikat und keine Emissionsgutschrift aus. Leistungsumfang und Anforderungen an unabhängige Validierung, Verifizierung oder Genehmigung werden gesondert vereinbart.

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